Praxisversicherungen

Die Arztpraxis stellt das Fundament für Ihre Zukunft dar. Wir helfen Ihnen dabei, bedarfsgerechte und sinnvolle Versicherungs-Optionen für Sie zu finden, um gegen finanzielle Schäden innerhalb und um Ihre Praxis in jeglicher Form abgesichert zu sein.

Unser Standpunkt: keinen Euro zu viel investieren, aber dennoch optimal abgesichert sein.

Berufshaftpflicht

Für Ärzte ist das Haftungsrisiko in den letzten Jahren erkennbar angestiegen. Zahlreiche Risikofaktoren in der ärztlichen Berufsausübung wie Fehldiagnosen, Therapien, Hygiene, fehlerhafte Organisation, Aufklärung oder mangelnde Dokumentation, sind Möglichkeiten der Schadensentstehung.

Schäden an bzw. durch die Praxis sind ebenfalls nicht auszuschließen. Mietsachschäden an den gemieteten Praxisräumen, Schlüsselverluste oder auch Abwasserschaden sind immer wiederkehrende Vorkommnisse, die über Ihrer Berufshaftpflichtversicherung hinaus abgedeckt sind.

Um Ihnen ein umfangreiches Deckungskonzept anzubieten, überprüfen wir mit Fragebögen den Umfang Ihrer Tätigkeit, um Deckungslücken zu vermeiden.

Praxisinhaltsversicherung

Ihre gesamte Praxisausstattung können Sie zu günstigen Versicherungsbeiträgen mit maximalem Schutz absichern. Leider lässt sich sehr oft feststellen, dass eine Unterversicherung vorhanden ist. Der Versicherer muss zum Neuwert ersetzen solange die Versicherungssumme aus dem Anlageverzeichnis mit den Inhalt identisch ist. In der Praxisunterbrechungsversicherung zeigt die Erfahrung, dass hier eine ständige Unterversicherung vorliegt, da diese nicht mit dem Umsatz übereinstimmt.

Die größten „Schadenverursacher“ sind erfahrungsgemäß Feuer, Einbruch/Diebstahl, Vandalismus, Leitungswasser, teilweise Überspannungsschäden. Hinzu kommt in der Regel ein Umsatzausfall, der je nach Dauer der Beeinträchtigung erheblich sein kann, da im Schadensfall laufende Kosten wie Miet- u. Personalkosten, Finanzierungskosten weiter zu bezahlen sind.

Um eine Unter-/Überversicherung zu vermeiden, sollten Sie das Anlageverzeichnis Ihres Steuerberaters als Berechnungsgrundlage verwenden. Vorsicht: Eingebrachte bzw. eingebaute Ausstattungen, wie Böden, Beleuchtung und Trennwände bzw. Anschaffungen, die rasch abgeschrieben wurden, werden in der Regel gerne übersehen!

Elektronikversicherung

In vielen Praxen steht hochwertige und teure Medizin- und Bürotechnik. Diese ist überwiegend über eine bestehende Praxisinhaltsversicherung bei einem klassischen Überspannungsschaden abgesichert. Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit (auch durch Ihre eigenen Mitarbeiter) werden ausschließlich von der Elektronikversicherung übernommen. Cyberversicherungen runden die heutigen Gefahren auch in der Haftung gegenüber Dritten ab. Leider sind die „Folgekosten“ aus solchen Schadenvorfällen extrem hoch und legen teilweise die Praxis still.

Rechtsschutzversicherung

Angestellte Ärzte benötigen einen anderen Versicherungsschutz als ein niedergelassener Arzt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten keinen speziellen Arzt-Tarif an. Bei einer Niederlassung wird oft versäumt, seinen Versicherer zu informieren – so entsteht eine Deckungslücke in wichtigen Bereichen, z. B.

Spezial-Straf-Rechtschutz

für die Verteidigung im Straf-Rechtschutz, Ordnungswidrigkeiten-Rechtschutz und im Disziplinar- und Standes-Rechtschutz sowie für den Zeugenbeistand und für den Beistand im Verwaltungsgerichtsverfahren.

Vertrags-Rechtschutz für Hilfsgeschäfte

zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit den Praxisräumen und ihrer Einrichtungen stehen.

Regress-Rechtschutz

zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Vorverfahren, welche unter die Sozialgerichtsbarkeit fallen, und die sich aus Regressen durch die zuständigen Gremien der Kassenärztlichen Vereinigungen, sowie der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung wegen unwirtschaftlicher Verordnungs- oder Behandlungsweise ergeben.

Krankentagegeld versus Betriebsunterbrechung

Das Krankentagegeld bzw. die Praxisausfallversicherung dient dazu, Ihren entgangenen Gewinn und Ihre laufenden Praxiskosten im längerfristigen Krankheitsfall abzusichern.

Sie haben die Wahl, das Risiko über einer Krankentagegeldversicherung oder über eine separate Praxisausfallversicherung zu versichern. Hier gibt es erhebliche Unterschiede, die nur im persönlichen Gespräch die optimale Lösung finden lässt. Der steuerliche Aspekt ist unter anderen nur ein Punkt, um eine optimale Entscheidung für Ihre Praxis zu finden.